Bebauungsmöglichkeiten der Grundstücke
Hier ist es ausnahmsweise erlaubt Häuser zu Wohnzwecken UND als Ferienhäuser zu bauen.
„Strandhuse“ bietet Einzelgrundstücke mit Größen von ca. 625 m² bis ca. 1000 m² an.
Auf den Grundstücken darf jeweils folgendes bebaut werden:
- Eine niedrige offene Bebauung, bevorzugt in Holz
- Nur 1 Geschosshöhe ist erlaubt, maximale Höhe 5 Meter
- Bebauung pro Grundstück max. 150 m² Grundfläche zuzüglich max. 35 m² Garage und max. 30 m²
für überdachte Flächen sowie max. 15 m² für ein Treibhaus
- Die Häuser MÜSSEN als -Niedrigenergiehäuser- mit moderner energiesparender Technik gebaut werden
- Alleinstellungsmerkmal: hier ist die Erlaubnis für Bebauung von Ferienhäusern oder Wohnhäusern ohne dänische Staatsbürgerschaft erteilt. Die Grundstücke können auch an nicht dänische Staatsbürger verkauft werden